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Schirme
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  • PRION 5

    Dreileiner | Zellen: 33 | Ausgelegte Streckung: 4,42 | Gewicht: 4,70 kg - Größe S | EN/LTF A

    PRION 5 – Fly safely

    Der PRION 5 kombiniert die weltweit erprobten Stärken seiner Vorgängermodelle - einfaches Starten & gutmütiges Handling - mit verbesserter Rolldämpfung und einem neuen Design. Außerdem kann er mit gleich zwei Innovationen aufwarten: Dem überarbeiteten, noch bequemeren NOVA Adjustable Handle und einem Farbverlauf an der Bremsleine, der hilft den Bremsweg richtig zu dosieren.

    Zulassung: Dreileiner | Zellen: 33 | Ausgelegte Streckung: 4,42 | Gewicht: 4,70 kg - Größe S | EN/LTF A


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  • AONIC

    Dreileiner | Zellen: 49 | Streckung: 5,17 | Gewicht: 4,75 Kilo - Größe S

    AONIC - Take your skills to “A” higher level

    Der High-A-Gleitschirm AONIC punktet mit Sportlichkeit und Leistung, die man üblicherweise nicht bei EN-A Schirmen findet – und ist aufgrund seiner hohen Sicherheit dennoch für die Schulung geeignet.

    Zulassung: EN/LTF A


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  • ION 6

    Dreileiner| Zellen: 51 | Streckung: 5,19 | Gewicht: 4,7kg - Größe S

    ION 6 – Adventure awaits

    Mit dem grundlegend neu konstruierten ION 6 (EN/LTF B) wird die erfolgreiche ION-Serie fortgesetzt. Das Ergebnis: hohe passive Sicherheit, ein besonders präzises Handling und maximale Performance für die Verwirklichung deiner XC-Ziele.

    Zulassung: EN/LTF B


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  • ION 6 light

    Dreileiner | Zellen: 51 | Streckung: 5,19 | Gewicht: 3,9 Kilo - Größe S

    ION 6 Light – Always up for flying

    Jetzt bleibt wirklich nur noch das Wetter als Grund nicht zu fliegen, denn der ION 6 Light (EN/LTF B) ist ein echtes Multitool. Egal ob der Tag Hike & Fly, Soaring, eine Runde um den Hausberg, oder auch einen ambitionierten Streckenflug mit sich bringt – sobald die Sonne scheint, ist man mit diesem Gleitschirm ganz vorne, bzw. oben mit dabei. Hohe passive Sicherheit inklusive.

    Zulassung: EN/LTF B


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  • MENTOR 6

    High-Tech für die B-Klasse

    MENTOR 6 - Extend your Range

    Die MENTOR-Reihe steht seit Jahren für Top-Leistung in der B-Klasse. Der MENTOR 6 setzt diese Tradition fort und ergänzt die Stärken seiner Vorgänger durch Innovationen, die noch mehr Leistung ins Spiel bringen. Erweitere deinen Horizont mit dem neuen Meister seiner Klasse.

    Zulassung: EN/LTF B


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  • MENTOR 7 Light

    2.5-Leiner | Zellen: 66 | Streckung: 5.5 | Gewicht: 4.15 kg (Größe S) | EN/LTF B

    MENTOR 7 Light – Hybrid 2.5-liner

    Der MENTOR 7 Light zeichnet sich durch seine völlig neue Bauweise als „Hybrid 2,5-Leiner“ aus und trägt Gene des XENON in sich. Dank der drastisch gesteigerten Leistung setzt seine Streckenflug-Tauglichkeit neue Maßstäbe im B-Segment. Mit dem intelligenten Leichtbau folgen wir der großen Nachfrage nach leichten, langlebigen XC-Schirmen.

    Zulassung: 2.5-Leiner | Zellen: 66 | Streckung: 5.5 | Gewicht: 4.15 kg (Größe S) | EN/LTF B


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  • PHANTOM

    Hochleister-Performance mit Low-B-Anspruch

    PHANTOM – Eine neue Ära im Gleitschirmsport

    Der PHANTOM bietet die Sicherheit eines Basis-Intermediates, und die Performance eines Hochleisters. Möglich macht dies die wahrscheinlich technisch aufwändigste Konstruktion, die je in Serie realisiert wurde.

    Zulassung: EN/LTF B


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  • SECTOR

    Zertifizierung: EN/LTF C

    SECTOR – For Your Perfect Day

    Der SECTOR ist ein leistungsstarker Sportklasse-Streckenflügel mit relativ geringer Streckung, hoher real erfliegbarer Leistung und einem feinen Handling. Wie der MENTOR in der Standardklasse ist der SECTOR der Kilometerfresser in der Sportklasse.

    SECTOR – für deinen perfekten Streckenflugtag!

    Zulassung: Zertifizierung: EN/LTF C


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  • XENON

    Zweileiner | Zellen: 65 | Streckung: 6,7 | Gewicht: 3,15 Kilo - Größe 17 | EN/LTF D

    XENON – Pure racing spirit

    Der XENON (EN/LTF D) ist ein ultraleichter Zweileiner für erfahrene XC-Piloten. Ausgezeichnete Gleitleistung, einfaches Handling und hohe Stabilität garantieren ausgiebige Kilometerjagden ohne Ermüdungsgefahr.

    Zulassung: Zweileiner | Zellen: 65 | Streckung: 6,7 | Gewicht: 3,15 Kilo - Größe 17 | EN/LTF D


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  • BANTAM

    Dreileiner | Zellen: 33 | Streckung: 4,4 | Gewicht: 1,65 Kilo - Größe 12

    BANTAM - Made for para-mountaineers.

    Klein, kompakt, dynamisch – der BANTAM ist der perfekte Miniwing für alle Bergsteiger, die einen Flug mit reichlich Speed dem Abstieg zu Fuß vorziehen. Nur 1,65 Kilo (Größe 12) zeichnen den BANTAM außerdem als leichtesten Non-Single-Skin Schirm mit Zulassung auf dem Markt aus. (Stand: Oktober 2019)

    Zulassung: EN/LTF D


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  • DOUBLESKIN

    Dreileiner | Zellen: 33 | Streckung: 4,4 | Gewicht: 2,1 Kilo - Größe 17

    DOUBLESKIN - Minimalist hike & fly

    Der DOUBLESKIN ist der leichteste Gleitschirm der Welt* mit Ober- und Untersegel (2,1 Kilo / Größe 17) - winzig klein packbar und in der Luft die reine Freude dank der besseren Aerodynamik im Vergleich zu Single-Skins. So macht der unbeschwerte Aufstieg genauso Spaß, wie der Flug inklusive Landung.

    (*bei gleicher ausgelegter Fläche, mit EN-Zulassung, bei Wahl der leichten Tragegurtvariante und ohne Berücksichtigung von Single-Skins. Stand: 06/19)

    Zulassung: EN/LTF A


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  • BION 2

    Die schönsten Momente zu zweit

    BION 2 – Flexibilität und Komfort

    Der BION 2 begeistert wie sein Vorgänger professionelle Tandempiloten sowie ambitionierte Freizeitpiloten, die ihre schönsten Momente mit Freunden teilen wollen. Starten, genießen, sicher ankommen: Der BION 2 ist ein verlässlicher Partner und trägt Verantwortung. Dabei lässt er dich und deinen Passagier - bei maximaler Leistung – nie im Stich.

    Zulassung: EN/LTF B


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Garantiebedingungen

Garantiebedingungen & Konditionen

Mit dieser Garantie gewährleistet die Firma NOVA Vertriebsges.m.b.H (im folgenden kurz: Nova) dem in der Garantieurkunde angeführten Inhaber (im folgenden kurz: Inhaber) für 300 Flugstunden, höchstens aber für die Dauer von 3 Jahren gerechnet vom Tag des Ersterwerbes, dass das Gerät, definiert durch eine Seriennummer, keine Material- und Verarbeitungsfehler aufweist.

Sofern während der Garantiezeit Material- bzw. Verarbeitungsfehler auftreten, wird Nova bei Einhaltung der nachstehend angeführten Bedingungen das Gerät unentgeltlich reparieren oder mangelhafte Teile austauschen. Ist die Verbesserung des Mangels nicht möglich oder unwirtschaftlich, erhält der berechtigte Inhaber auf Wunsch ein nach Art und Qualität gleichwertiges, neues Gerät gegen Bezahlung des um den Zeitwert des beschädigten Gerätes verminderten Kaufpreis. Schäden, die auf unsachgemäßen Gebrauch oder normalen Verschleiß zurückzuführen sind sowie Mängel, welche die Gebrauchstauglichkeit des Gerätes nicht oder nur unerheblich beeinflussen sind von der Garantie ausgenommen. Der Anspruch auf Garantieleistung steht ausschließlich dem Inhaber des Gerätes gegenüber Nova zu.

Im Preis für das Gerät sind weitergehende Leistungen (NOVA Protect) inbegriffen, sofern sich der Inhaber innerhalb von 14 Tagen nach Ersterwerb unter nova-wings.com, myNOVA, das erworbene Gleitsegel ordnungsgemäß registriert. Nach der Registrierung durch den Ersterwerber bzw. Händler erhält der Inhaber eine Urkunde mit den jeweiligen Daten und Fristen durch das Nova COS System ausgestellt.
 

Nova Protect beinhaltet folgende Sonderleistungen:

Nova beseitigt für die Dauer von einem Jahr, gerechnet ab dem Datum des Ersterwerbes bei Einhaltung der nachstehend angeführten Bedingungen, einmalig alle am Gerät eintretenden Sachschäden, die während eines Fluges durch einen Unfall verursacht werden und zwar durch Reparatur oder Austausch des beschädigten Teiles. Ist die Instandsetzung des Gerätes nicht möglich oder unwirtschaftlich (Totalschaden), erhält der Inhaber auf Wunsch ein nach Art und Qualität gleichwertiges, neues Gerät gegen Bezahlung des um den Zeitwert des beschädigten Gerätes verminderten Kaufpreis.

Sonstige Sachschäden oder Personenschäden sowie Diebstahl oder sonstiger Verlust sind von der Ersatzleistung ausgeschlossen; ebenso Mängel, welche die Gebrauchstauglichkeit des Gerätes nicht oder nur unerheblich beeinflussen. Der Anspruch auf Ersatzleistungen ist ausschließlich auf Flugunfälle durch den Inhaber des Gerätes beschränkt. Zwischenhändlern oder anderen Personen, denen das Geräte zur Verwendung in welcher Form auch immer überlassen wird, entstehen keinerlei Ersatzansprüche.

Für alle Nova Gleitsegel, die in Österreich oder Deutschland erworben wurden, wird durch Nova oder ihre autorisierten Servicestellen ein Nova NTT (Nova Trimm Tuning) kostenlos  durchgeführt. Die Frachtkosten werden von Nova nicht übernommen. Das NTT ist nach spätestens 12 Monaten ab Ersterwerb, im Land, in dem der Schirm gekauft wurde, durchzuführen.

Wir empfehlen das NTT nach etwa 20 Flugstunden. Falls diese beispielsweise nach einem Monat absolviert wurden, ist es also sinnvoll, das NTT bereits nach einem Monat durchführen zu lassen.

Wird das Nova-Gleitsegel ordnungsgemäß und innerhalb der angegebenen Frist einem NTT zugeführt, ist der NFS (Nova Full Service) spätestens nach 36 Monaten, gerechnet ab dem Erstkauf, durchzuführen. Der NFS darf wiederum nur durch Nova und ihre autorisierten Servicestellen vorgenommen werden.

Wird das Gleitsegel nicht einem NTT innerhalb der ersten 12 Monate ab Ersterwerb unterzogen, ist am Gleitsegel spätestens nach 24 Monaten, gerechnet ab Ersterwerb, ein NFS durchzuführen.

Wurde das Nova Gleitsegel gemäß Richtlinien registriert, ein NTT und NFS innerhalb der angegebenen Fristen durch Nova oder einen autorisierten Servicebetrieb durchgeführt, verlängert sich die Materialgarantie auf 48 Monate, (falls 300 Stunden nicht überschritten werden), gerechnet ab Zeitpunkt des Ersterwerbs.
 

Gemeinsame Bedingungen für Garantie- und Ersatzleistungen:

Garantie- und Ersatzleistungen werden erst ab dem Datum der durch Nova QAD (Quality Assurance Database) ausgestellten Garantiekarte gewährt. Ersatzleistungen für Unfallschäden, die vor diesem Zeitpunkt eingetreten sind, werden nicht erbracht. Die Garantie- und Ersatzleistungen gelten nur für private Sport- und Freizeitausübung, nicht also zum Beispiel bei gewerblicher Nutzung.

Es ist vom Erwerber ein Flugbuch zu führen, in welchem sämtliche mit dem Gerät durchgeführten Flüge dokumentiert sind, wobei zumindest Ort, Datum und Dauer des Fluges festgehalten werden müssen.

Im Schadensfall ist das Gerät samt Garantieurkunde und Kaufvertrag (Rechnung) an Nova oder an einen autorisierten Generalvertreter zu übersenden. Reparaturen oder Austausch beschädigter Teile werden ausschließlich von Nova durchgeführt. Werden diese Arbeiten von unberechtigten Dritten vorgenommen, besteht keinerlei Ersatzanspruch. Weiters besteht kein Anspruch auf die Überlassung eines Ersatzgerätes während der Reparatur.

Der Zeitwert des Gerätes ist ausschließlich wie folgt zu ermitteln:
Der Wertverlust ist mit 3 % pro Monat ab dem Tag des Ersterwerbes (Datum des Kaufvertrages) anzusetzen, wobei im ersten Jahr als Bemessungsgrundlage der Listenpreis, in den beiden Folgejahren jeweils der nach diesen Kriterien zum 31.12. des Vorjahres noch bestehende Zeitwert heranzuziehen ist.

Sämtliche zur Abwicklung von Garantie- oder Ersatzleistungen erforderlichen Transporte des Gerätes und von Ersatzteilen werden auf Kosten und auf alleiniges Risiko des Inhabers durchgeführt. Altteile (im Fall eines Totalschadens des gesamten Gerätes) gehen in den Eigentum von Nova über.

Die von Nova zu erbringende Garantie- und Ersatzleistungen beschränken sich auf die in der Garantiekarte ausdrücklich genannten Leistungen, der Ersatz anderer Mängel oder Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, Erfüllungsinteresse etc. ist ausgeschlossen. Dem Inhaber zustehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon jedoch unberührt. Sofern eine Garantieleistung erbracht wurde, ist jeder weitere Garantieanspruch erloschen. Gesetzliche Gewährleistungsfristen bestehen neben dieser Garantie und werden nicht verlängert.

Zusätzliche Bedingungen für Garantieleistungen:

Garantieleistungen werden nur erbracht, wenn der Mangel vor Ablauf der vierjährigen Garantiefrist spätestens binnen 14 Tagen ab Erkennbarkeit schriftlich mit eingeschriebenen Brief gegenüber Nova geltend gemacht wird. Mängel die erst nach Ablauf der Garantiezeit geltend gemacht werden, sind von der Garantieleistung auch dann nicht umfasst, wenn sie innerhalb der Garantiezeit nicht erkennbar waren.

Zusätzliche Bedingungen für Ersatzleistungen:

Es ist spätestens binnen 14 Tagen ab dem Unfalltag per Einschreiben ein Unfallbericht samt dem vollständigen beschädigten Gerät an Nova oder an einen autorisierten Generalvertreter zu übersenden. Der Unfallbericht hat Ort und Datum des Vorfalles sowie eine Schilderung des Unfallherganges zu enthalten. Auf Verlangen von Nova sind allfällige weitere, zur Klärung des Schadenfalles erforderlichen Unterlagen vorzulegen.

Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Inhabers ist jegliche Ersatzleistung ausgeschlossen, ebenso Unfallschäden, die durch die Einwirkung Dritter verursacht werden.

Für sämtliche nach diesen Bestimmungen von Nova zu erbringenden Leistungen im Schadensfall trägt der Inhaber einen Selbstbehalt von EUR 63,50 inkl. Mwst. / zzgl. Versand. Ersatzleistungen werden erst nach vollständiger Bezahlung dieses Betrages erbracht.

Sofern die oben genannten Bedingungen nicht vollständig erfüllt sind, ist Nova berechtigt, Garantie- oder Ersatzleistungen abzulehnen.

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